COVID-19-Info

Liebe Klientinnen und Klienten!

Aufgrund der 1. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung gilt in unserer Kanzlei ab 01. Juni 2022 keine gesetzliche FFP2-Maskenpflicht mehr. Der Zutritt zu unserer Kanzlei ist der daher – bis auf weiteres – grundsätzlich auch ohne FFP2-Maske gestattet. Sollten Sie sich mit FFP2-Maske jedoch besser geschützt fühlen, zögern Sie bitte nicht, auch weiterhin eine solche zu verwenden.

Darüber hinaus dürfen wir Sie in Rücksicht auf uns und unsere Mitarbeiter ersuchen, im Krankheitsfall nicht in unsere Kanzlei zu kommen und im Falle von Symptomen wie Kopfweh, Husten, Heiserkeit, Schnupfen, etc., sehr wohl eine FFP2-Maske zu tragen, und ersuchen wir um Verständnis, dass wir uns vorbehalten, gegebenenfalls auf Basis unseres Hausrechts eine FFP2-Maskenpflicht für Besprechungen in unserer Kanzlei anzuordnen.

Dr. Johannes Riedl
Dr. Gerold Ludwig
Mag. Thomas Penzl

Über uns

Unsere Kanzlei wurde 1985 von Dr. Johannes RIEDL in Stadt Haag gegründet, in der Folge zusammen mit Dr. Gerold LUDWIG über mehr als 3 Jahrzehnte hinweg etabliert und zuletzt im Jahr 2013 durch den Beitritt von Mag. Thomas PENZL, welcher zuvor in Oberösterreich tätig war, verstärkt. Seit 2019 ist nunmehr auch Mag. Hans-Jürgen RIEDL (Sohn des Kanzleigründers) als Rechtsanwaltsanwärter (zwischenzeitig mit erfolgreich abgelegter Rechtsanwaltsprüfung) in unserer Kanzlei tätig. Wir sind im gesamten Bundesgebiet für unsere Klienten tätig, schwerpunktmäßig aber in der Region Mostviertel / West-Niederösterreich sowie im Raum Linz und Steyr. Wir beraten vorwiegend österreichische Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie Privatpersonen. Diesen bieten wir umfassende und kompetente Rechtsberatung im Straf- und Zivilrecht. Dies umfasst die Vertretung im streitigen und außerstreitigen Zivilrecht und im Strafverfahren ebenso, wie die Beratung in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie die Errichtung und Prüfung von Verträgen und anderen Urkunden.

Alle

Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir u.a. auch in folgenden Rechtsbereichen:

  • Erb- und Familienrecht (insb. Ehescheidung, Trennung von Lebensgemeinschaften, Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt)
  • Gewährleistungs- und Haftungsrecht (insb. auch Bauprozesse, Arzthaftung – insb. auf Seiten der Ärzte)
  • Wirtschafts- und Unternehmensrecht (inkl. Arbeitsrecht)
  • Liegenschaftstransaktionen, Miet- und Wohnrecht
  • Strafverteidigung